Das Vereinshaus kann von Mitgliedern und Nicht-Mitgliedern für private Anlässe gemietet werden. Optional ist die Nutzung der bereitgestellten Getränke. Mieter, die eigene Getränke mitbringen,
werden mit einem in der Gastronomie üblichen "Korkgeld" pauschal in Höhe von 30 € / Tag belegt.
Es gelten folgende Mietpreise:
Für Mitglieder - 1/2 Tag: 40 €
Für Mitglieder - 1 Tag: 70 €
Für Mitglieder - 2 Tage: 120 €
Für Nicht-Mitglieder - 1/2 Tag: 70 €
Für Nicht-Mitglieder - 1 Tag: 150 €
Für Nicht-Mitglieder - 2 Tage: 200 €
Kitas, Schulen, Vereine, Kirche: 30 € / Tag
Beerdigungskaffee für Mitglieder: kostenlos
Beerdigungskaffee für Mitglieder und Bürger von Seifen, Ley und Kaltau: mietfrei
Eine Übersicht über die Belegung des Dorfgemeinschaftshauses gibt der Google-Kalender am Ende dieser Seite.
Wer das Vereinshaus mieten bzw. für bestimmte Tage reservieren will, nutzt bitte das Kontaktformular dieser Website. Bitte neben der Angabe des gewünschten genauen Mietzeitraums auch den
vollständigen Namen, die Anschrift, die eigene E-Mail-Adresse sowie Mobil- oder Festnetznummer zur schnellen Klärung von Rückfragen im Online-Formular angeben. Vielen Dank im Voraus!
Vermietung an Jugendliche:
Der verantwortliche Mieter des Dorfgemeinschaftshauses muss volljährig sein. In besonderen Fällen (z.B. Jugendgruppen, Feier zum 18. Geburtstag), wo dies nicht gegeben ist, muss mindestens ein
Elternpaar schriftlich erklären, dass es sowohl die Aufsicht während der Veranstaltung führt, als auch für eventuell entstandene Schäden aufkommt. Insbesondere gelten die Bestimmungen des
Jugendschutzgesetzes, für die die Aufsicht verantwortlich ist.
Reinigung:
Innerhalb der Mietzeit ist das Dorfgemeinschaftshaus vom Mieter oder von einer anderen beauftragten Person komplett gründlich zu reinigen. Werden bei der Abnahme Reinigungsmängel festgestellt,
ist der Mieter verpflichtet, bis zu einem vereinbarten Termin die Reinigungsmängel selbst oder durch eine andere beauftragte Person beseitigen zu lassen. Die Reinigung kann bei der vom Verein für
die Vermietung beauftragte Person extern beauftragt werden; die daraus entstehenden Kosten trägt der Mieter. Aktuell beträgt der externe Reinigungspreis pauschal 30 €.
Lärmschutz:
Das Dorfgemeinschaftshaus liegt in der Ortslage Seifen. Vor diesem Hintergrund verpflichtet sich der Mieter/ die Mieterin zur Einhaltung folgender Lärmschutzregelung während der Mietzeit:
Es ist dafür Sorge zu tragen, dass bei der Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses und seiner Außenanlagen kein übermäßiger Lärm entsteht. Die Nachtruhe ist von Montag bis Samstag von 22:00 bis 06:00
Uhr und Sonn- und Feiertags von 20:00 bis 09:00 Uhr unbedingt einzuhalten. Es sind alle Betätigungen verboten, die zu einer Störung der Nachtruhe führen können.
Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente und ähnliche Geräte dürfen nur in solcher Lautstärke benutzt werden, dass unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden oder die natürliche Umwelt
nicht beeinträchtigt werden kann.
Immissionsrichtwerte für Außenbereiche:
tagsüber (6 bis 22 Uhr): 60 dB
nachts (22 bis 6 Uhr): 45 dB
Maßgeblich ist die „Technischen Anleitung Lärm“ („TA-Lärm“) „für Mischgebiete, Kerngebiete und Dorfgebiete“.
Grundregeln des Lärmschutzes für die Zeit zwischen 22:00 bis 06:00 Uhr:
- Bei Musik sind Fenster und Türen geschlossen zu halten.
- Gespräche außerhalb des Hauses sind zu vermeiden.
- Die Benutzung des angrenzenden Sport- und Spielplatzes ist verboten.
- Längeres Laufenlassen von Fahrzeugmotoren ist auf dem Gelände zu unterlassen.
Reservierungsanfrage stellen: